Zivilrecht ist im wesentlichen Vertragsrecht, d. h. es geht um die Durchsetzung vertraglicher Ansprüche oder die Abwehr unberechtigter Forderungen.
Um einige Beispiele zu nennen: Es geht um Probleme im Kaufrecht, wie z. B. im Rahmen eines Autokaufs, um Probleme mit der Telefonrechnung oder dem Handyvertrag, oder um die Geltenmachung von Reisemängeln im Reisevertragsrecht.
Darüber hinaus werden hier deliktische Ansprüche oder bereicherungsrechtliche Ansprüche bearbeitet.
Wesentliche Rechtsfolgen sind Zahlungen oder Zahlungsabwehr, Nachlieferung und Nachbesserung oder Schadenersatz und Schmerzensgeld sowie auch Unterlassungs- und Verpflichtungsansprüche oder die Herausgabe von Gegenständen.