Checkliste Familienrecht

 

Für die Bearbeitung sollten Sie die folgenden Unterlagen mitbringen: 

 

 

Eherecht:

  • Heiratsurkunde oder beglaubigte Abschrift aus dem Familienstammbuch
  • Ehevertrag (soweit vorhanden)
  • Geburtsurkunden der Kinder (falls vorhanden)
  • bisherige Korrespondenz mit ihrem Ehepartner oder dessen Anwalt/Anwältin
  • bereits vorliegende gerichtliche Entscheidungen

 

Unterhaltsrecht:

 

Bei Angestellten:     

  • die letzten 12 Verdienstbescheinigungen
  • letzter Steuerbescheid

Bei Selbständigen:

  • Gewinn- und Verlustrechnungen der letzten drei Kalenderjahre
  • Einnahme-/Überschussrechnungen der letzten drei Kalenderjahre
  • letzte drei Einkommenssteuerbescheid und -erklärungen

Ansonsten:

  • sonstige Einkommensbelege (z.B. zum Arbeitslosengeld, zur Sozialhilfe, zu Renten oder Vermögenserträgen etc.)
  • entsprechende Einkommens unterlagen ihres Ehepartners
  • Lebensversicherungspolicen
  • Belege über ihre Vermögenswerte (z.B. Immobilien, Konten, Lebensversicherungen)
  • Belege über ihre Fixkosten (z.B. Miete, Hauskosten, Versicherungen, Kredite)
  • bereits vorliegende gerichtliche Entscheidungen zum Unterhalt (z. B. Urteile, einstweilige Anordnungen, einstweilige Verfügungen)
  • bereits vorliegende gerichtliche oder außergerichtliche Vereinbarungen zum Unterhalt (z. B. Prozessvergleich, Vergleich, Trennungsvereinbarung)
  • außergerichtliche Unterhaltstitel (zum Beispiel notarielle Urkunde, Jugendamtsurkunde)

 

Elterliche Sorge/Umgangsrecht:

  • bereits vorliegende gerichtliche Entscheidungen oder Vereinbarungen zum Sorge- oder Umgangsrecht
  • bisherige Korrespondenz mit Ihrem Ehepartner (dem anderen Elternteil) oder dessen Anwalt/Anwältin
  • Schreiben des Jugendamts

 

Ehewohnung/Hausrat:

  • bereits vorliegende gerichtliche Entscheidungen zur Ehewohnung/zum Hausrat (z. B. Urteile, Beschlüsse, einstweilige Anordnungen)
  • bereits vorliegende gerichtliche oder außergerichtliche Vereinbarungen zur Ehewohnung/zum Hausrat (z.B. Prozessvergleich, Anwaltsvergleich, Trennungsvereinbarung)
  • Mietvertrag
  • Grundbuchauszug (falls die Wohnung im Eigentum eines oder beider Ehegatten steht)
  • Finanzierungsunterlagen (falls die Wohnung im Eigentum eines oder beider Ehegatten steht)

 

Hausratsteilung:

 

Liste über den im gemeinsamen Eigentum stehenden Hausrat

 

Diese Liste enthält die Hausratsgegenstände, die

  • in der Ehe für den gemeinsamen Haushalt angeschafft wurden (unabhängig davon, wer bezahlt hat),
  • vor der Ehe für den gemeinsamen Haushalt angeschafft und in der Ehe ganz oder teilweise bezahlt wurden (unabhängig davon, wer bezahlt hat),
  • Sie und Ihr Ehegatte aus Anlass der Hochzeit gemeinsam geschenkt erhalten haben,
  • Sie und Ihr Ehegatte während der Ehe gemeinsam geschenkt erhalten haben.

 

Liste über den in ihrem Alleineigentum stehenden Hausrat

 

Diese Liste enthält die Hausratsgegenstände, die

  • Sie in die Ehe eingebracht haben,
  • Sie in die Ehe eingebracht haben und die später ersetzt wurden,
  • Sie in der Ehe nachweislich für sich selbst erworben haben,
  • Sie geerbt haben, persönlich geschenkt erhalten haben.

 

Liste über den im Alleineigentum ihres Ehepartner stehenden Hausrat

 

Diese Liste enthält die Hausratsgegenstände, die

  • Ihr Ehepartner in die Ehe eingebracht hat,
  • Ihr Ehepartner in die Ehe eingebracht hat und die später ersetzt wurden,
  • Ihr Ehepartner in der Ehe nachweislich für sich selbst erworben hat,
  • Ihr Ehepartner geerbt hat, persönlich geschenkt erhalten hat.

 

Zugewinn:

  • bisherige Korrespondenz mit ihrem (geschiedenen) Ehepartner oder dessen Anwalt/Anwältin
  • Aufstellung des eigenen Anfangsvermögens bei Eheschließung
  • im Verlauf der Ehe erhaltene Zuwendungen Dritter mit Datum und Höhe
  • Aufstellung des derzeitigen Vermögens
  • soweit vorhanden: Selbiges vom Ehepartner
  • bereits vorliegende gerichtliche Entscheidungen zum Zugewinnausgleich (z. B. Urteile, Beschlüsse, einstweilige Verfügung, Arrestbeschluss)
  • bereits vorliegende gerichtliche oder außergerichtliche Vereinbarungen zum Zugewinnausgleich (z. B. Prozessvergleich, notariell beurkundete oder gerichtlich protokollierte Scheidungsfolgenvereinbarung)