Im Familienrecht vertreten wir Sie in folgenden Bereichen:
Bei Ihrer Scheidung durch Stellung eines Scheidungsantrages, oder Vertretung durch nur einen Anwalt und wir beraten Sie zu allen Verbundangelegenheiten.
Darüber hinaus beraten und vertreten wir sie in allen Unterhaltsfragen, egal ob Kindesunterhalt oder Trennungsunterhalt oder Nachehelichenunterhalt und auch gleichgültig, ob die Ansprüche geltend gemacht und durchgesetzt werden sollen oder aber ob diese überprüft oder abgewehrt werden sollen.
Dasselbe gilt für Fragen des Umgangs und des Sorgerecht sowie in Gewaltsschutzangelegenheiten.
Auch sämtliche finanziellen Angelegenheiten wie der Zugewinnausgleich, die Hausratverteilung, die Gütertrennung, die Vermögensaufteilung, der Versorgungsausgleich und dergleichen Angelegenheiten werden von uns bearbeitet.