Im Medizinrecht bearbeiten wir insbesondere Arzthaftungsachen von Patienten.
Wenn Ihr Arzt oder Zahnarzt die Behandlung fehlerhaft durchführt oder nicht ordnungsgemäß über die Behandlung aufklärt, werden wir Ihre Rechte geltend machen. Dies sind insbesondere Ansprüche auf Schmerzensgeld, den Verdienstausfall, vermehrte Bedürfnisse, den Haushaltsführungsschaden und ähnliche Schadenspositionen.
Darüber hinaus prüfen wir (zahn-)ärztliche Rechnungen und vertreten Sie, wenn die Krankenkasse unberechtigt Leistungen verweigert.
Auch Fragen des Berufsrechts sowie Zulassungsfragen werden von uns bearbeitet.